Steuerspartipps:
Steuern sparen dank Einkauf in
Ihre Pensionskasse
Das Freizügigkeitsgesetz
und das BVG sehen vor, dass sich Versicherte in
die vollen Pensionskassen-Leistungen einkaufen
können. Versicherte, die fehlende Beitragsjahre haben, können somit durch
eigene Beiträge die Pensionskassenleistungen erhöhen. Dies hat
natürlich steuerliche Auswirkungen; Beiträge, die
in die Pensionskasse einbezahlt werden, können von der Einkommenssteuer
abgezogen werden. Ein Einkauf von Fr. 10'000.--
wirkt sich somit steuermässig rasch mit Fr. 2'000.--
bis Fr. 3'500.--
Steuerersparnissen aus!
Sehr gut Verdienende sparen noch mehr!
Die Einkaufssumme ist begrenzt: Eine
versicherte Person kann sich bis zu der Summe einkaufen, die sie bei
stetiger Zugehörigkeit zur Pensionskasse heute angespart hätte.
Für Personen, die die entsprechenden Möglichkeiten haben, lohnt sich
ein Einkauf bestimmt.
Wie sich Ihr Einkauf in die
Pensionskasse
auswirkt, berechnen wir Ihnen kostenlos!
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