Steuerspartipps:
Schuldzinsen
generieren mit fremdfinanzierten
Kapitalanlagen
Diese Variante eignet
sich vorallem für sehr gut Verdienende. Die Erträge aus
Kapitalversicherungen mit Einmalprämie sind steuerfrei, wenn die Auszahlung
ab dem 60. Altersjahr erfolgt, das Vertragsverhältnis länger als fünf Jahre
gedauert hat und der Vertragsabschluss vor Vollendung des 66. Altersjahres
vorgenommen wird.
Um in den Genuss des Steuervorteils zu gelangen, wird die
Einmaleinlage häufig fremdfinanziert, z.B. durch Erhöhung der
Hypothek oder durch Aufnahme eines Lombardkredits.
Die Schuldzinsen des Kredits oder der Hypothek
können infolge Steuerumgehung nicht oder nur teilweise abgezogen werden,
wenn zu wenig eigene Mittel vorhanden sind. Keine Steuerumgehung liegt
dann vor, wenn das Reinvermögen (zu Verkehrswerten
bewertet) den Betrag der Einmalprämie um mehr als 50% übersteigt und die
wirtschaftliche Zweckmässigkeit für eine Fremdfinanzierung spricht. In
gewissen Kantonen wird nicht nur die Vermögenssituation berücksichtigt,
sondern auch, ob die Schuldzinsen durch Vermögenserträge gedeckt sind.
Wie
sich eine fremdfinanzierte Kapitalanlage bei Ihnen auswirkt, berechnen wir
Ihnen kostenlos!
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