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Die
Steuerpaket-Vorlage im Detail
Wir stimmen über eine
Gesetzesrevision ab, die aus drei Teilen besteht:
der Ehe- und Familienbesteuerungsreform, dem
Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung und
der Revision der Stempelabgaben.
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Ehe-
und Familienbesteuerung:
(Grundzüge der Reform) |
Heute bezahlt ein Ehepaar mehr direkte Bundessteuern als
ein Konkubinatspaar mit gleich hohem Einkommen. Die
Reform will diese Ungerechtigkeit korrigieren. Das Teilsplitting
Prinzip reduziert die Steuerprogression substanziell. Die
Steuerbelastung von Familien mit Kindern wird durch neue
oder erhöhte Abzüge vermindert.
Beispiele für die Erleichterungen zu Gunsten von doppelverdienenden
Ehepaaren mit zwei Kindern*:
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| Die Reform entlastet Alleinerziehende und Verheiratete mit
oder ohne Kinder bei der direkten Bundessteuer um insgesamt
mehr als 1,5 Milliarden Franken. Gemäss dem Verteilschlüssel
bei der direkten Bundessteuer gehen davon
70 Prozent zu Lasten des Bundes und 30 Prozent zu Lasten
der Kantone. Auf Bundesebene treten die neuen Bestimmungen 2005 in
Kraft. Bis spätestens 2010 müssen auch die
Kantone, welche die Splittingmethode noch nicht anwenden,
diese übernehmen. Zudem sind die Kantone verpflichtet, die
Abzüge für die Kinderbetreuungskosten und für die Prämien der
obligatorischen Krankenpflegeversicherung in ihr Steuerrecht
aufzunehmen. Ferner wird das Existenzminimum steuerbefreit.
Die Referendumskantone rechnen bei Kantonen und Gemeinden
mit Einnahmenausfällen von rund einer Milliarde Franken.
Vergleich der
Abzugsmöglichkeiten bei der direkten Bundessteuer*:
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* In diesen Zahlen ist der
Ausgleich der kalten Progression nicht berücksichtigt.
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Wohneigentumsbesteuerung:
(Grundzüge des Systemwechsels) |
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Die Besteuerung des selbst genutzten
Wohneigentums, der so genannte Eigenmietwert, wird
abgeschafft. Im Gegenzug dürfen die auf diesem
Wohneigentum anfallenden Schuldzinsen und
Unterhaltskosten grundsätzlich nicht mehr
abgezogen werden. Zur Förderung des Erwerbs von Wohneigentum
werden jedoch zwei flankierende Massnahmen
eingeführt:
• Neuerwerber können bei den
Schuldzinsen für ihren Hauptwohnsitz während der
ersten fünf Jahre einen Abzug von bis zu 7500
Franken (Einzelpersonen) bzw. von bis zu 15000
Franken (Verheiratete) geltend machen. In den
folgenden fünf Jahren reduzieren sich die
Maximalbeträge jährlich um 20 Prozent.
• Unterhaltskosten über 4000
Franken sind für den Hauptwohnsitz abziehbar.
Zusätzlich zum Bausparen im
Rahmen der Säulen 2 und 3a wird eine so genannte
Bausparrücklage für Personen bis 45 Jahre
eingeführt. Demnach können während zehn Jahren bis
zu 12000 Franken jährlich (Verheiratete: bis zu 24000
Franken) auf ein Bausparkonto eingelegt und vom steuerbaren
Einkommen abgezogen werden. Dieses Sparkapital
wird beim späteren Bezug zur Finanzierung des Hauptwohnsitzes
auch nicht als Einkommen besteuert.
Die Reform führt allein bei
der direkten Bundessteuer zu Mindereinnahmen von
insgesamt 480 Millionen Franken (Basis: 1997).
Gemäss dem Verteilschlüssel bei der direkten
Bundessteuer gehen davon 70 Prozent zu Lasten des Bundes
und 30 Prozent zu Lasten der Kantone. Die Inkraftsetzung
ist für 2008 vorgesehen. Der Systemwechsel ist von den
Kantonen zu übernehmen, was ihnen weitere Mindereinnahmen
beschert. Die Referendumskantone rechnen bei
Kantonen und Gemeinden mit Einnahmenausfällen von
rund einer Milliarde Franken.
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Stempelabgaben:
(Revision der Stempelabgaben) |
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Die eidgenössischen Stempelabgaben erfassen Käufe und
Verkäufe von Wertschriften. Um die Abwanderung von
Geschäften und Arbeitsplätzen ins Ausland zu verhindern,
musste die Umsatzabgabe auf dem Wertschriftenhandel
bereits zweimal dringlich revidiert werden. Dauerhaft befreit
werden sollen unter anderem schweizerische Anlagefonds
sowie ausländische institutionelle Anleger. Diese Massnahmen
sind bereits in Kraft und sollen auf 2005 ins
ordentliche Recht übergeführt werden. Neu hinzu kommen
die Befreiung der ausländischen Gesellschaften, deren
Aktien an einer anerkannten Börse kotiert sind, sowie ihrer
ausländischen konsolidierten Konzerngesellschaften
(so genannte Corporates), die Entlastung im Handel mit
ausländischen Banken und die Erhöhung der Freigrenze
bei der Emissionsabgabe von 250 000 auf eine Million
Franken. Die Mindereinnahmen bei diesem Teil des
Steuerpakets betragen insgesamt 310 Millionen Franken.
Der grösste Teil dieser Mindereinnahmen (240 Millionen) ist
wegen der Inkraftsetzung der dringlichen Massnahmen
in den Jahren 1999 und 2001 bereits realisiert.
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Steuerpaket
und kalte Progression: |
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Bei der Drucklegung dieser Abstimmungserläuterungen war
die Frage des Ausgleichs der kalten Progression noch nicht
abschliessend entschieden. In einer Botschaft an das
Parlament hat der Bundesrat beantragt, den Tarif und die
Abzüge im Rahmen der Ehe- und Familienbesteuerung mit
Wirkung ab Steuerperiode 2007 an die zwischen dem
1. Januar 1996 und dem 31. Dezember 2004 eingetretene
Teuerung von schätzungsweise 6,5 Prozent anzupassen. Für
Bund und Kantone entstünden dadurch ab 2008 zusätzliche
Mindereinnahmen. Beim Druck dieser Abstimmungserläuterungen
waren die parlamentarischen Beratungen noch nicht
abgeschlossen. Zudem untersteht die vorgeschlagene
Gesetzesänderung dem fakultativen Referendum.
(admin.ch)
Abstimmungstext
11. AHV-Revision
(Volksabstimmung vom 16. Mai 2004)
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