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                Rechtliche Informationen
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Die Steuerpaket-Vorlage im Detail

Wir stimmen über eine Gesetzesrevision ab, die aus drei Teilen besteht: der Ehe- und Familienbesteuerungsreform, dem Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung und der Revision der Stempelabgaben.            

 

 Ehe- und Familienbesteuerung: (Grundzüge der Reform)

Heute bezahlt ein Ehepaar mehr direkte Bundessteuern als ein Konkubinatspaar mit gleich hohem Einkommen. Die Reform will diese Ungerechtigkeit korrigieren. Das Teilsplitting Prinzip reduziert die Steuerprogression substanziell. Die Steuerbelastung von Familien mit Kindern wird durch neue oder erhöhte Abzüge vermindert.        

Beispiele für die Erleichterungen zu Gunsten von doppelverdienenden Ehepaaren mit zwei Kindern*:
 
 

Die Reform entlastet Alleinerziehende und Verheiratete mit oder ohne Kinder bei der direkten Bundessteuer um insgesamt mehr als 1,5 Milliarden Franken. Gemäss dem Verteilschlüssel bei der direkten Bundessteuer gehen davon 70 Prozent zu Lasten des Bundes und 30 Prozent zu Lasten der Kantone. Auf Bundesebene treten die neuen Bestimmungen 2005 in Kraft. Bis spätestens 2010 müssen auch die Kantone, welche die Splittingmethode noch nicht anwenden, diese übernehmen. Zudem sind die Kantone verpflichtet, die Abzüge für die Kinderbetreuungskosten und für die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung in ihr Steuerrecht aufzunehmen. Ferner wird das Existenzminimum steuerbefreit. Die Referendumskantone rechnen bei Kantonen und Gemeinden mit Einnahmenausfällen von rund einer Milliarde Franken.

Vergleich der Abzugsmöglichkeiten bei der direkten Bundessteuer*:
 


* In diesen Zahlen ist der Ausgleich der kalten Progression nicht berücksichtigt.


 

 Wohneigentumsbesteuerung: (Grundzüge des Systemwechsels)


Die Besteuerung des selbst genutzten Wohneigentums, der so genannte Eigenmietwert, wird abgeschafft. Im Gegenzug dürfen die auf diesem Wohneigentum anfallenden Schuldzinsen und Unterhaltskosten grundsätzlich nicht mehr abgezogen werden. Zur Förderung des Erwerbs von Wohneigentum werden jedoch zwei flankierende Massnahmen eingeführt:

• Neuerwerber können bei den Schuldzinsen für ihren Hauptwohnsitz während der ersten fünf Jahre einen Abzug von bis zu 7500 Franken (Einzelpersonen) bzw. von bis zu 15000 Franken (Verheiratete) geltend machen. In den folgenden fünf Jahren reduzieren sich die Maximalbeträge jährlich um 20 Prozent.

• Unterhaltskosten über 4000 Franken sind für den Hauptwohnsitz abziehbar.

Zusätzlich zum Bausparen im Rahmen der Säulen 2 und 3a wird eine so genannte Bausparrücklage für Personen bis 45 Jahre eingeführt. Demnach können während zehn Jahren bis zu 12000 Franken jährlich (Verheiratete: bis zu 24000 Franken) auf ein Bausparkonto eingelegt und vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Dieses Sparkapital wird beim späteren Bezug zur Finanzierung des Hauptwohnsitzes auch nicht als Einkommen besteuert.

Die Reform führt allein bei der direkten Bundessteuer zu Mindereinnahmen von insgesamt 480 Millionen Franken (Basis: 1997). Gemäss dem Verteilschlüssel bei der direkten Bundessteuer gehen davon 70 Prozent zu Lasten des Bundes und 30 Prozent zu Lasten der Kantone. Die Inkraftsetzung ist für 2008 vorgesehen. Der Systemwechsel ist von den Kantonen zu übernehmen, was ihnen weitere Mindereinnahmen beschert. Die Referendumskantone rechnen bei Kantonen und Gemeinden mit Einnahmenausfällen von rund einer Milliarde Franken.
 

 

 Stempelabgaben: (Revision der Stempelabgaben)


Die eidgenössischen Stempelabgaben erfassen Käufe und Verkäufe von Wertschriften. Um die Abwanderung von Geschäften und Arbeitsplätzen ins Ausland zu verhindern, musste die Umsatzabgabe auf dem Wertschriftenhandel bereits zweimal dringlich revidiert werden. Dauerhaft befreit werden sollen unter anderem schweizerische Anlagefonds sowie ausländische institutionelle Anleger. Diese Massnahmen sind bereits in Kraft und sollen auf 2005 ins ordentliche Recht übergeführt werden. Neu hinzu kommen die Befreiung der ausländischen Gesellschaften, deren Aktien an einer anerkannten Börse kotiert sind, sowie ihrer ausländischen konsolidierten Konzerngesellschaften (so genannte Corporates), die Entlastung im Handel mit ausländischen Banken und die Erhöhung der Freigrenze bei der Emissionsabgabe von 250 000 auf eine Million Franken. Die Mindereinnahmen bei diesem Teil des Steuerpakets betragen insgesamt 310 Millionen Franken. Der grösste Teil dieser Mindereinnahmen (240 Millionen) ist wegen der Inkraftsetzung der dringlichen Massnahmen in den Jahren 1999 und 2001 bereits realisiert.
 

 

 Steuerpaket und kalte Progression:


Bei der Drucklegung dieser Abstimmungserläuterungen war die Frage des Ausgleichs der kalten Progression noch nicht abschliessend entschieden. In einer Botschaft an das Parlament hat der Bundesrat beantragt, den Tarif und die Abzüge im Rahmen der Ehe- und Familienbesteuerung mit Wirkung ab Steuerperiode 2007 an die zwischen dem 1. Januar 1996 und dem 31. Dezember 2004 eingetretene Teuerung von schätzungsweise 6,5 Prozent anzupassen. Für Bund und Kantone entstünden dadurch ab 2008 zusätzliche Mindereinnahmen. Beim Druck dieser Abstimmungserläuterungen waren die parlamentarischen Beratungen noch nicht abgeschlossen. Zudem untersteht die vorgeschlagene Gesetzesänderung dem fakultativen Referendum. (admin.ch)
Abstimmungstext


11. AHV-Revision (Volksabstimmung vom 16. Mai 2004)
 


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